ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
topas-audio & multimedia services

Letztes Änderungsdatum: 18.Juni 2008    PDF-Download

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer topas-audio & multimedia services (in Folge topas-audio genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Gültige Auftragsbestätigungen müssen vom Geschäftsinhaber Mag.art Helmut Stoiber persönlich unterzeichnet oder rechtswirksam eindeutig bestätigt sein. Anderenfalls sind diese ungültig. Freie Mitarbeiter von topas-audio können und dürfen im Rahmen des Unternehmens topas-audio keine Aufträge oder Auftragsänderungen zusagen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle im Zuge eines Auftrages etwaig geschlossenen Zusatzverträge.

1.4 Den Allgemeine Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich und formal, unter Berufung auf diesen Absatz dieser AGB von topas-audio - vertreten durch Mag. Helmut Stoiber - anerkannt.

1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem wirtschaftlichen Zweck nach sinngemäß am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang eines Auftrags:

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird in jedem Einzelfall - in Form der Leistungsbeschreibung - vertraglich vereinbart.

2.2 topas-audio ist berechtigt, die vertraglich zugesicherten Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

2.3 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß vertraglicher Leistungsbeschreibung praktisch und/oder juristisch unmöglich ist, ist topas-audio verpflichtet, dies dem Auftraggeber umgehend anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht entsprechend ab bzw. schafft er die Voraussetzung, dass eine sinnvolle Ausführung möglich wird, nicht, so kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers und/oder Folge einer nicht den praktischen Gegebenheiten angepassten Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist topas-audio berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeiten des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers /
    Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Erfüllung des Auftrages nötigen Daten, Materialen, sowie etwaige zur Erfüllung des Auftrages nötige und im eigenen Geschäftsbereich liegenden Rahmenbedingungen zweckgebunden zur Verfügung zu stellen, sodass ein zügiges Bearbeiten und Fertigstellen des Auftrages ermöglicht wird.

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass topas-audio auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dem Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von topas-audio zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. für die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Hinweispflicht

5.1 topas-audio verpflichtet sich, bei Aufforderung durch den Auftraggeber, über den Arbeitsfortschritt der Mitarbeiter - und gegebenenfalls beauftragter Dritter - enstprechenden Bericht zu erstatten.

5.2 Der Vertragspartner von topas-audio wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG), das E-Commerce Gesetz, das Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber topas-audio die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

5.3 topas-audio ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Topas-audio ist dabei an keinen bestimmten Arbeitsort und keine fremdbestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer topas-audio, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei topas-audio. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von topas-audio auszugsweise oder im Ganzen zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung an topas-audio - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen (Absatz 6.1) berechtigt topas-audio zur sofortigen, also auch vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6.3 Bei Beendigung eines vertraglich abgeschlossenen Mietverhältnisses (z.B.: Content Management System) muss der Vertragspartner es ermöglichen, das Werk vollständig entfernen zu können.

6.4 Die Nutzung der topas-audio Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von topas-audio Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von topas-audio, vertreten durch Herrn Mag. Helmut Stoiber.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer topas-audio ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von topas-audio entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen, - gleich welcher Art - von Dritten vorgenommen wurden.

7.3 Wenn keine Beanstandung durch den Auftraggeber erfolgt, gelten die Dienstleistungen und Werke als akzeptiert und abgenommen. Beanstandungen, die später als 5 Werktage nach Lieferung erfolgen (und innerhalb der ursprünglichen Leistungsbeschreibung liegen), können und müssen erst nach Bezahlung des noch offenen Rechnungsbetrages korrigiert werden.

7.4 Dieser Anspruch auf Gewährleistung des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung, soferne keine andere Vereinbarung auftragsseitig getroffen wurde.

7.5 topas-audio bietet die angebotenen Leistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Topas-audio übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Leistungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass gewünschte Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

8. Haftung

8.1 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass ein in Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand entstandener Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.2 Sofern topas-audio das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt topas-audio diese Ansprüche an den Auftraggeber bzw. diese(n) Dritten ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall an diesem/(n) Dritten schadlos zu halten haben.

8.3 topas-audio haftet nicht für Inhalte der von topas-audio erstellten Werke (Webseiten, Folder, Flyer u.s.w), insbesondere für Inhalte die über ein Content Management oder Shop-System vom Kunden selbst erstellt wurden, noch für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dass diese frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt auch beim Versenden von Informationen an Dritte Personen (z. B. via E-Mail). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für verwendete Logos, Grafiken, Fotos- und Bildmaterial sowie für Filme und Musik. Weiters haftet topas-audio weder für Fremdleistungen, sowie für Hard- und Softwareprobleme oder Fehler, die Funktionalität von Browsern oder Servern sowie für die eventuelle Nicht-Annahme oder Eintragung in Suchmaschinen/Suchdiensten und Verzeichnissen. Der Kunde haftet für die urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der übermittelten Inhalte und Daten und verpflichtet sich von Ansprüchen, welche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber Dritten entstehen können, sich und andere schad- und klaglos zu halten.

8.4 topas-audio ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei topas-audio gespeicherten Kunden- und Auftragsdaten zu schützen. Topas-audio ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden.

Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber topas-audio aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 topas-audio verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, welche die jeweiligen Mitarbeiter über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeiten des Auftraggebers erhalten haben.

9.2 topas-audio ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Log-Daten neben der Berücksichtigung für Verrechnungszwecke, auch zum Schutz der eigenen Rechner - bzw. der Rechner auftragsseitig involvierter Dritter - bestimmungsgemäß zu speichern und auch auszuwerten. Diese Daten dürfen ebenso zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.

9.3 Der Auftragnehmer topas-audio ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet topas-audio Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9.4 topas-audio behält sich vor, Namen, E-Mail Adressen, sowie Art der Dienstleistung vom Auftraggeber auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält jedoch das Recht sich jederzeit von dieser Kundenliste ohne Angabe von Gründen streichen lassen zu können.

9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

10. Zahlungsweise und Storno

10.1 Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von topas-audio.

10.2 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder in der Preisliste angeführten Preise. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 3 Werktage nach Rechnungserhalt ohne Abzug und spesenfrei zu begleichen.

10.3 Auftragsleistungen im Gegenwert von unter 200 Euro (excl. USt) müssen zur Gänze per Vorauskassa beglichen werden. Bei einem Storno innerhalb von 2 Tagen erhält der Kunde den bereits gezahlten Betrag umgehend zurück. Ebenso wird der gezahlte Betrag bei Nichterfüllung des Auftrages durch topas-audio zurückerstattet, soferne diese Nichterfüllung nicht auch auf kundenbedingte Versäumnisse zurückzuführen ist. Ab dem 3. Tag nach Auftragserteilung, werden im Falle eines Kundenstornos 10% der Auftragssumme, für jeden weiteren Tag ebenso 10 %, zurückbehalten.

10.4 Bei Auftragsleistungen im Gegenwert von über 200 Euro (excl. USt) sind mit der Projektbeauftragung 50% (fünfzig Prozent) der Projektsumme zu entrichten. Mit der technischen Fertigstellung durch topas-audio sind weitere 30% (dreißig Prozent) der Projektsumme zu bezahlen. Nach Abnahme des Projekts sind weitere 20% (zwanzig Prozent) der Projektsumme, sowie etwaige noch offene Steueraufschläge (20% USt), zu bezahlen.

10.5 Andersgeartete, als die unter Punkt 10.3 und 10.4 genannten Verrechnungsregeln bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Abzüge oder Aufschläge, die infolge von Änderungen der ursprünglichen Projektsumme bzw. des Projektumfanges zugestanden werden können.

10.6 Wir behalten uns Preisänderungen vor. Alle Preise die in Broschüren, Offerten, Rechungen, Webseite, etc. angeführt sind, verstehen sich, falls nicht anders angegeben, als Nettopreise exkl. 20% USt.

10.7 topas-audio wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.8 In Zusammenhang mit dem Auftrag anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind - soferne nichts anderes vereinbart wurde - gegen Rechnungslegung von topas-audio durch den Auftraggeber zu ersetzen.

10.9 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch topas-audio, so behält topas-audio den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Gesamtsumme.

10.10 Im Falle der Nichtzahlung von vereinbarten Zwischenabrechnungen ist topas-audio von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber wird davon nicht berührt.

10.11 Bei Zahlungsverzug ist topas-audio berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

10.12 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber topas-audio und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von topas-audio nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

10.13 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

10.14 Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb von 2 Werktagen, den Auftrag schriftlich, ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Für Stornos, die im Zeitraum ab 3 Werktagen bis zu 10 Tagen nach Abschluss getätigt werden, verrechnet topas-audio bei Aufträgen über EUR 200 (excl. USt.) eine Stornogebühr in der Höhe von 15% der vereinbarten Auftragssumme. Im Zeitraum ab 14 Tagen bis 31 Tage nach Vertragsabschluss, werden 25% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab 31 Tagen (bis zur voraussichtlichen Fertigstellung des Auftrages), wird die vereinbarte Gesamtsumme verrechnet.

10.15 topas-audio behält sich vor, von einer Vertragserfüllung abzusehen, wenn sich der Kunde in irgendeiner Form, gesetzeswidrig verhält oder ihm Verfahren anhängig sein sollten.

10.16 topas-audio ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und eine einmalige Sperrgebühr unabhängig von der Auftragssumme mit EUR 60,- exkl. USt. zu verrechnen. Das vollständige Nutzungsrecht erlangt der Kunde nach vollständiger Bezahlung.

11. Liefertermin

11.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

11.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von topas-audio angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. schriftlichen Vertrag zur Verfügung stellt und dieser seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. durch die vom Auftraggebers zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können deshalb nicht zu Lasten von topas-audio gehen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt in diesem Fall der Auftraggeber.

11.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Projekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

12. Elektronische Rechnungslegung

12.1 topas-audio ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch topas-audio einverstanden.

13. Dauer des Vertrages

13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts, sofern es sich nicht um eine schriftlich vereinbarte monatliche Dienstleistung von topas-audio handelt.

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

13.3 Wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder - der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder - gesetzeswidriges Verhalten vorliegt, behält sich topas-audio vor, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Vertrag zu lösen bzw. von einer Vertragserfüllung abzusehen.

13.4 Vertragsdienstleistungen können unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist per 1. des Monats schriftlich gekündigt werden (Datum des Poststempels).

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

14.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

Letztes Änderungsdatum: 18.Juni 2008